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Microsoft Office 365 - Excel - Pivottabellen
Pivottabellen für den Beruf
Auswertungen mit Pivot-Tabellen: Mit verschiedenen Filter- und Berechnungswerkzeugen werten Sie Ihre Tabellen aus, zeigen sie an und analysieren. Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf praktischem Üben und Erarbeiten des Umgangs mit Pivot-Tabellen. Inkl. Herdt-Skript
Voraussetzung:
Dieser Kurs setzt Grundkenntnisse am Computer, in Windows und in den Grundlagen von Excel voraus: einfache Grundrechenformeln und Diagrammerstellung.
Dieser Kurs setzt Grundkenntnisse am Computer, in Windows und in den Grundlagen von Excel voraus: einfache Grundrechenformeln und Diagrammerstellung.
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
In diesem Excel-Kurs lernen Sie, Auswertungen mit Pivot-Tabellen durchzuführen. Mit verschiedenen Filter- und Berechnungswerkzeugen werten Sie Ihre Tabellen aus, zeigen sie an und analysieren. Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf praktischem Üben und Erarbeiten des Umgangs mit Pivot-Tabellen.
inkl. Herdt-Skript
inkl. Herdt-Skript
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.